Vertrag zwischen
Herrn Boaz Kaizman
Gabelsberger Strasse 11, 50674 Köln, Deutschland
- nachfolgend Künstler genannt -
und
der Stadt Köln,
vertreten durch die Oberbürgermeisterin,
Museum Ludwig,
Heinrich-Böll-Platz, 50667 Köln,
Deutschland - nachfolgend Museum Ludwig genannt –
Präambel
Die Videoinstallation "Grünanlage", im Folgenden auch "das Kunstwerk" genannt, wurde 2021 anlässlich des Festjahres 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland vom Künstler Boaz Kaizman für die gleichnamige Ausstellung "Grünanlage" im Museum Ludwig geschaffen. Teil der Ausstellung war eine Kooperation mit der Germania Judaica, Köln, durch die eine Bibliothek mit 1700 Büchern über jüdische Literatur aus Deutschland in die Ausstellung integriert wurde. Diese Bibliothek sollte die Würdigung der jüdischen Kultur und Geschichte zum Ausdruck bringen. Eine Edition der Installation (1 von 3+2AP) wurde ohne den Bibliotheksteil an das Museum Ludwig verkauft. Dieser Vertrag dient als nachträgliche Ergänzung des Kunstwerkes und ersetzt effektiv die physische Bibliothek. Der Vertrag betont die Bedeutung des Respekts für jüdische Kultur und Geschichte und stellt sicher, dass die Installation das jüdische Leben in Deutschland nicht diskriminiert oder falsch darstellt. Damit wird die ursprüngliche Absicht der Bibliothek, Respekt für jüdische Kultur und Geschichte zum Ausdruck zu bringen, fortgesetzt.
§1
Das Museum Ludwig und seine Bevollmächtigten verpflichten sich, das Kunstwerk des Künstlers Boaz Kaizman in einer Weise auszustellen, zu konservieren und/oder zu restaurieren und zu interpretieren, die mit der Absicht des Künstlers übereinstimmt und die kulturelle und historische Bedeutung des jüdischen Lebens in Deutschland stets respektiert.
§2
Das Museum Ludwig verpflichtet sich, es zu unterlassen, das Kunstwerk auf eine abwertende, diffamierende oder diskriminierende Weise gegenüber jüdischen Menschen zu verwenden, auszustellen oder zu interpretieren oder die Geschichte und Erfahrungen jüdischer Menschen in Deutschland oder anderswo falsch darzustellen, zu bagatellisieren oder zu leugnen.
§3
Das Museum Ludwig verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Verwendung, Anzeige oder Interpretation des Kunstwerks durch das Museum Ludwig in jedem Kontext oder jeder Weise zu verhindern, die Antisemitismus oder jede Form der Diskriminierung gegenüber jüdischen Menschen fördert, ermutigt oder befürwortet. Zur Umsetzung vorstehender Verpflichtung verpflichtet sich das Museum Ludwig insbesondere:
- zu einer zeitnahen Schulung des beteiligten Personals durch das NS-Dokumentationszentrum Köln oder eine vergleichbare anerkannte Institution im Erkennen von antisemitischem Verhalten und deren Rückmeldung an die Direktion;
- zur Gewährleistung, dass alle Programme, Werbematerialien, Publikationen oder Bildungsmaterialien oder Inhalte, sei es Print oder digital oder verbal, im Zusammenhang mit dem Kunstwerk frei von antisemitischem Inhalt oder Untertönen sind;
- das Social-Media-Feedback und Besucher*innenbuch nach Abschluss der Präsentation des Kunstwerkes auszuwerten und etwaige antisemitische Äußerungen zu entfernen.
§4
Der Vertrag ist integraler Bestandteil des Kunstwerkes und muss als solcher in die Präsentation des Kunstwerkes einbezogen werden.
§5
Falls das Museum Ludwig das Kunstwerk an eine andere Institution ausleiht, verpflichtet es sich, seine Pflichten aus diesem Vertrag an die ausleihende Institution oder Person weiterzugeben und zwar in Form einer schriftlichen Verpflichtung, sich an die gleichen Bedingungen und Bestimmungen zu halten, die in diesem Vertrag festgelegt sind, insbesondere hinsichtlich der Nichtdiskriminierung und des Respekts vor jüdischer Kultur und Geschichte.
Das Museum Ludwig wird den Künstler rechtzeitig vorab in Textform über eine solche Ausleihe und die Details der Zustimmung der ausleihenden Institution zur Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags informieren.
Der Künstler behält sich das Recht vor, zusätzliche Zusicherungen von der ausleihenden Institution zu verlangen oder die Ausleihe abzulehnen, wenn der Künstler davon ausgeht, dass die ausleihende Institution möglicherweise nicht in der Lage sein wird, die Bedingungen dieses Vertrags einzuhalten.
§6
Falls das Museum Ludwig oder eine ausleihende Institution gegen eine der Bedingungen dieses Vertrags verstößt, hat der Künstler das Recht, die sofortige Entfernung des Kunstwerks aus den Räumlichkeiten des Museums oder aus anderen Institutionen zu verlangen.
§7
Das Museum Ludwig verpflichtet sich, im Falle von Zweifeln oder Bedenken bezüglich der Umsetzung dieses Vertrags, den Künstler zu konsultieren. Der Künstler behält sich das Recht vor, die endgültige Entscheidung zu treffen, ob die Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags eingehalten wurden.
§8
Jede Änderung des Vertrages muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.